Beratungshilfe in Trennungsangelegenheiten
Bei der Frage, ob bei der Tätigkeit eines Rechtsanwalts in einer Beratungshilfeangelegenheit in einer Trennungssache eine oder mehrere Angelegenheiten vorliegen, ist auf den Bewilligungszeitpunkt abzustellen.
Das Bewilligungsverfahren ist von dem Vergütungsverfahren streng zu trennen. Hierbei ist es unerheblich, in welcher Anzahl Berechtigungsscheine erteilt worden sind.