RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT
Aktive Nachlassplanung ist ein Muss, um den Vermögensübergang in die nächste Generation sinnvoll zu gestalten. Wir erarbeiten für Sie und Ihre Familie ein maßgeschneidertes Konzept!
Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei der Regelung der Vermögensnachfolge, als auch bei der Nachlassabwicklung.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen:
- Testamentsgestaltung
- Gestaltung von Erbverträgen
- Vorweggenommene Erbfolge
- Nachfolgeplanung
- Durchsetzung bzw Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht
- Erbauseinandersetzungen
- Testamentsvollstreckungen
Unsere Leistungen im Bereich Erbrecht für Privatpersonen
Wir beraten Sie interdisziplinär, zu den Punkten:
- Übergabevertrag (vorweggenommene Erbfolge)
- Testament /gemeinschaftliches Testament
- Erbvertrag
- Vorsorgevollmacht/ Bankvollmacht
- Patientenverfügung
Geht es ums Erbe, werden aus Familienmitgliedern schnell Feinde.
Tiefere Ursachen sind oft Verletzungen und Kränkungen in Kindheit und Jugend.
In einem beratenden Gespräch erarbeiten wir mit Ihnen eine Strategie zur Lösung des Konfliktes.
Die gerichtliche Durchsetzung der erbrechtlichen Ansprüche ist für uns das letzte Mittel zur Klärung. Diesen Weg gehen wir dann aber auch konsequent zu Ende.
Zu einer Nachlassplanung kann auch die Bestimmung einer neutralen Person gehören, die den Willen des Verstorbenen umsetzen soll. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung bietet sich an, wenn:
Die Familiensituation schwierig ist oder die Erben (noch) nicht die für die Verwaltung des Nachlasses erforderliche Sachkunde und /oder Erfahrung, zB bei Minderjährigkeit besitzen.
Frau Förster-Weinreich steht Ihnen als zertifizierte Testamentsvollstreckerin (Institut für Erbrecht e.V.) mit einer langjährigen Erfahrung zur Seite.
Nach dem Erbfall sind viele tatsächliche und rechtliche Fragen zu klären.
Wir helfen Ihnen bei den Formalitäten mit dem Nachlassgericht und beraten Sie zu folgenden Fragen:
- Zähle ich zu dem Kreis der Erben?
- Entspricht mein Erbteil der gesetzlichen Mindestbeteiligung?
- In welchem Umfang hafte ich als Erbe?
- Soll ich das Erbe wegen einer evtl. Überschuldung ausschlagen?
- Kann ich den Pflichtteil geltend machen?
Durch eine strategisch kluge und rechtzeitige Planung können Sie in vielen Fällen Erbschafts- oder Schenkungssteuer sparen. Nutzen Sie die Gestaltungsspielräume!
Unser Leistungskatalog umfasst:
- Erstellung eines Konzeptes für die Vermögensübertragung
- Steuerliche Bewertung von Immobilien
- Erstellung der Erbschaftssteuer- bzw. Schenkungssteuererklärung
Erbfälle mit Auslandsbezug gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Die Europäische Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO) regelt, welches Erbrecht in einem europäischen Erbfall anzuwenden ist. Die Regelung gilt für Erbfälle ab dem 17.08.2015.
Statt der Staatsangehörigkeit entscheidet nunmehr der letzte gewöhnliche Aufenthalt über das anzuwendende Erbrecht. Vorsicht ist geboten!
Sie haben das passende Thema zu Ihrer Fragestellung noch nicht finden können?
Gerne beraten wir Sie individuell bei einem persönlichen Gespräch.