Corona - Kinderbonus 2021 – Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Mai 2021 erhielten Kindergeldberechtigte ein „Bonus-Kindergeld“ in Höhe von 150 Euro pro Kind.
Der Kinderbonus wird wiederum unterhaltsrechtlich genauso behandelt wie das Kindergeld, d.h. bei minderjährigen Kindern wird er zur Hälfte und bei volljährigen Kindern in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf eines Kindes angerechnet.
Eine solche Anrechnung erfolgt nicht beim staatlichen Unterhaltsvorschuss.
Eine Berücksichtigung bei der Grundsicherung erfolgt ebenfalls nicht.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Entlastungsbetrag um jeweils 240 Euro. Die Regelung erfolgt jedoch befristet auf zwei Jahre.
Mit der Erhöhung wird die besondere Belastung Alleinerziehender aufgrund der COVID-19-Pandemie berücksichtigt.