Düsseldorfer Tabelle zum 1.1.2019
Die Beträge der vierten Altersstufe für Kinder ab 18 Jahren ändern sich jedoch nicht.
Änderungen werden sich weiterhin zum 1.7.2019 ergeben. Mit dem am 8.11.2018 verabschiedeten Familienentlastungsgesetz wurde beschlossen, das Kindergeld zum 1.7.2019 um 10 EUR pro Kind und Monat zu erhöhen. D.H. zum 1.7.2019 wird eine neue Zahlbetragstabelle Geltung haben.