Unterhaltsverpflichtung und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Ein Steuerpflichtiger, der aufgrund einer Unterhaltsverpflichtung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes trägt, kann diese als eigene Beiträge nach § 10 I Nr. 3 S. 2 EStG in seiner Steuererklärung absetzen.
§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG erfasst den Fall, einer selbständigen Kranken- und Pflegeversicherung des Kindes. Dies ist nur bei einer eigenen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kranken- bzw. Pflegeversicherung oder bei einem eigenen Versicherungsvertrag mit einem Privatversicherer der Fall.
Hierbei ist jedoch die Unterhaltsverpflichtung der Eltern zwingende Tatbestandsvoraussetzung und positiv festzustellen.
Kindesunterhalt beinhaltet den gesamten Lebensbedarf des Kindes einschließlich Aufwendungen für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung.
Für das Kind muss ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag ( § 32 Abs. 6 EStG) oder auf Kindegeld bestehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 EStG).